상세 보기
Verfahrenseinstellung und gerichtliche Zustimmung in Deutschland
초록
Die Ermessensausübung, die für das Opportunitätsprinzip üblich vorkommt, versteht sich nicht als Befugnis zu beliebigem Vorgehen in einem “rechtsfreien” Raum. Aus rechtsstaatlichen Überlegungen ist daher eine rationale Kontrolle der Ermessensausübung unerlässlich. Auch im deutschen Rechtssystem, das im Grundsatz vom Legalitätsprinzip ausgeht, stellt sich die Kontrollfrage. Durch die Opportunitätsregelungen gemäß §§ 153 ff. StPO, die eigentlich als Ausnahmen eingeführt sind, herrschen heute in der deutschen Rechtspraxis weiterhin zunehmende Informalisierung und admini- strative Vereinfachung des Strafverfahrens. Damit erhöht sich die Relevanz der Ermessenskontrolle auch in Deutschland, wo das andere Rechtssystem gilt. In der Einstellungspraxis arbeiten nämlich die deutschen Staatsanwaltschaften mit weitgehend freiem Ermessen und in stark justizökonomischer Orientierung, wobei die Einstellungsentscheidung oft auf oberflächlicher und formeller Sachbehandlung basiert. Aus diesem Grund sind die Kontrollmechanismen, die schweren Mißbräuchen des Einstellungsermessens entgegenwirken, dringend erforderlich. Hierbei kann und soll im Prinzip “das gerichtliche Zustimmungserfordernis” nach dem geltenden deutschen Recht zur Ermessenskontrolle beitragen. Die gerichtliche Zustimmung ist aber derzeit von zweifelhaftem praktischem Nutzen, und zwar einerseits aufgrund der zahlreichen zustimmungsfreien Einstellungen und andererseits aufgrund der rein formalistischen Zustimmungspraxis. Wenn dieser Zustand durch Intensivierung des gerichtlichen Zustimmungsverfahrens und auch zusätzliche Überprüfbarkeit verbessert wird, könnte die gerichtliche Zustimmung im koreanischen Rechtssystem als ein effektives Instrument zur besseren und sachgerechten Kontrolle des staatsanwaltschaftlichen Einstellungsermessens beitragen.
키워드
- 제목
- Verfahrenseinstellung und gerichtliche Zustimmung in Deutschland
- 제목 (타언어)
- 독일의 기소유예와 법원동의제도
- 저자
- 김성은
- 발행일
- 2009-05
- 유형
- Y
- 저널명
- 안암법학
- 호
- 29
- 페이지
- 161 ~ 187